Sie möchten den „Übungsnachweis für Bewegungsjagden nach §17a des LJG-NRW “ hier erwerben? Kein Problem! Sprechen Sie vor Aufnahme des Schießbetriebes einfach die Schießaufsicht darauf an! Es entstehen Ihnen, außer Standmiete und Munition, keine weiteren Kosten. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne hier kontaktieren.